Die Diskussion um die rechtliche Begründung des augusteischen Prinzipats ist in den letzten Jahren intensiv geführt worden. Die geradezu kanonisch gewordene Ansicht Theodor Mommsens, Rechtsgrundlage des Prinzipats sei die tribunicia potestas und das imperium proconsulare maius des Princeps gewesen, ist inzwischen wenn nicht aufgegeben, so doch zunehmend in Frage gestellt. Mommsens Deutung stützt sich bekanntlich auf Cassius Dio, der berichtet, im Jahr 23 v.Chr. habe der Senat an Augustus als Kompensation für die Niederlegung des seit 27 v.Chr. permanent bekleideten Konsulats das Privileg verliehen, die Kompetenzen eines Volkstribunen zu haben und gegenüber den Statthaltern im gesamten Reichsgebiet ein höheres Imperium zu besitzen. |
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